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LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 102 Abs 1 SGB 10, § 539 Abs 1 Nr 15 RVO, § 111 S 1 SGB 10, § 55 Abs 1 Nr 2 SGG, § 1735 RVO
Erstattungsanspruch - Leistungsträger - Ausschlußfrist - konkludente Geltendmachung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Erstattungsanspruch - Leistungsträger - Ausschlußfrist - konkludente Geltendmachung)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zum Geltendmachen" eines Erstattungsanspruchs gemäß § 111 SGB X (Ausschlussfrist) und zur Abweisung einer Verjährungseinrede gemäß § 113 SGB X nach Gewährung vorläufiger Leistungen gemäß § 1735 RVO (= § 139 SGB VII)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 28.04.1998 - S 8 U 4949/95
- LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56
Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden …
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98
Vielmehr wird eine Feststellungsklage auch bei im übrigen bezifferbaren Leistungsbegehren für zulässig gehalten, da davon ausgegangen wird, dass ein nach § 55 Abs. 1 Ziffer 2 SGG als zuständig festgestellter Versicherungsträger seinen Verpflichtungen auch nachkommen wird (BSGE 10, 21, 24; 15, 52). - BSG, 25.08.1961 - 2 RU 195/60
Entschädigungspflicht nach Unfall - Frage des zuständigen Versicherungsträgers - …
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98
Vielmehr wird eine Feststellungsklage auch bei im übrigen bezifferbaren Leistungsbegehren für zulässig gehalten, da davon ausgegangen wird, dass ein nach § 55 Abs. 1 Ziffer 2 SGG als zuständig festgestellter Versicherungsträger seinen Verpflichtungen auch nachkommen wird (BSGE 10, 21, 24; 15, 52). - BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98
Auch die Zivilrechtsprechung (BGHZ 103, 298, 301) geht davon aus, dass der gesamte unfallbedingte Schaden auf eine Feststellungsklage hin rechtshängig wird, womit die Beklagte verpflichtet werden soll, den weiteren Schaden aus einem Unfall zu ersetzen. - BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 89/62
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98
Sie meint keine ausdrückliche Erklärung, lässt vielmehr ein "Vorbringen, Anführen, Behaupten" genügen und erfordert nicht die Darlegung in allen Einzelheiten (BSG, Urteil vom 25. Juni 1964, Az.: 4 RJ 89/62 zu § 1539 RVO;… Schroeder-Printzen, a.a.O., Anm. 2 zu § 111).